Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz etwaiger Einschränkungen in Endbenutzer-Lizenzverträgen (EULAs) zuvor gekaufte und heruntergeladene digitale Spiele und Software legal weiterverkaufen können. Diese wegweisende Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Software-Reseller UsedSoft und Oracle zurück.
Erschöpfung des Urheberrechts und Weiterverkaufsrechte
Das Urteil basiert auf dem Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, gilt das Verbreitungsrecht als erschöpft und erlaubt den Weiterverkauf. Dies gilt für Spiele und Software, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erworben wurden. Der ursprüngliche Käufer erhält das Recht, die Lizenz zu übertragen, sodass ein neuer Besitzer das Spiel herunterladen kann. Das Gericht stellte klar, dass „... eine Lizenzvereinbarung, die dem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie für einen unbegrenzten Zeitraum zu nutzen … der Rechteinhaber die Kopie an den Kunden verkauft und damit sein ausschließliches Vertriebsrecht erschöpft … Daher, selbst wenn die Lizenzvereinbarung eine weitere Übertragung verbietet, kann der Rechteinhaber dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersprechen.“
Die praktischen Auswirkungen bestehen darin, dass der ursprüngliche Käufer den Lizenzschlüssel des Spiels überträgt und beim Weiterverkauf auf den Zugriff verzichtet. Das Fehlen eines formalisierten Wiederverkaufsmarktes wirft jedoch Fragen zum Übertragungsprozess auf, insbesondere hinsichtlich der Kontoregistrierung.
Einschränkungen beim Weiterverkauf
Während das Urteil Weiterverkaufsrechte gewährt, enthält es wichtige Einschränkungen. Der Verkäufer kann nach dem Verkauf keinen Zugriff auf das Spiel behalten. Das Gericht betonte, dass der ursprüngliche Käufer „die auf seinen eigenen Computer heruntergeladene Kopie zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar machen muss“, um eine weitere Nutzung zu verhindern, die das Urheberrecht verletzen würde.
Vervielfältigungsrechte
Das Gericht befasste sich mit den Vervielfältigungsrechten und stellte fest, dass die Vervielfältigungsrechte zwar erschöpft seien, die Vervielfältigungsrechte jedoch bestehen blieben. Diese beschränken sich jedoch auf die zur rechtmäßigen Nutzung notwendigen Kopien. Das Urteil erlaubt dem neuen Käufer ausdrücklich, das Spiel herunterzuladen, da dies eine notwendige Vervielfältigung für den beabsichtigten Gebrauch darstellt.
Sicherungskopien und Weiterverkauf
Wichtig ist, dass das Urteil Sicherungskopien vom Weiterverkauf ausschließt. Das Gericht bestätigte unter Berufung auf den Fall Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp., dass rechtmäßige Erwerber keine Sicherungskopien von Software weiterverkaufen dürfen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des EU-Gerichts die Landschaft des Weiterverkaufs digitaler Spiele und Software innerhalb der EU erheblich verändert, indem sie den Verbrauchern das Recht zum Weiterverkauf einräumt, aber auch klare Beschränkungen hinsichtlich des weiteren Zugriffs und der Sicherungskopien festlegt. Das Fehlen eines strukturierten Wiederverkaufsmarktplatzes lässt jedoch Raum für weitere Entwicklung und Klarstellung.